Kurzer Überblick

Die Standardleistungen für anerkannte Alltagsbegleiter/ Betreuungsdienste sind Pflegeleistungen wie die Entlastungsleistung oder die Verhinderungspflege. Dank Anerkennung & Institutionskennzeichen können diese Anbieter direkt mit den Pflegekassen abrechnen, wenn von dem Versicherten eine Abtetungserklärung zu den entsprechenden Leistungen unterschrieben wird. Eine private Rechnung ist natürlich auch möglich, dafür steht das Pflegegeld zur freien Verfügung (ab Pflegestufe 2).

Wenn pflegebedürftige Menschen mehr Unterstützung benötigen, können bis zu 40% der nicht genutzen Pflegesachleistungen für „Unterstützung im Alltag“ genutzt werden. Diese Umwandlung (§ 45a SGB XI) zieht aber auch eine prozentuale Kürzung des Pflegegeldes mit sich. Oder man nutzt ggf. die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) und bekommt zum angepassten Pflegegeld eine zusätzliche Auszahlung. Diese Beispiele können sich ggf. lohnen. (Detaillierte Infos zur Umwandlung und Kombinationsleistung auf pflege.de)

Die Städte bieten wettbewerbsneutrale Beratung durch den Pflegestützpunkt an, damit Sie einen Überblick über die Möglichkeiten erhalten und Sie die Pflegeleistungen individuell sowie effizient nutzen können. www.toenisvorst.de

In speziellen Notfallsituationen kann eine Haushaltshilfe (gem. § 38 SGB V) auch ohne Pflegegrad über die Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Hierfür gibt es spezielle Vorgaben und Anbieter, die dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstellt sind.*

Entlastungsleistungen

(nach § 45a SGB XI)

Pflegeleistungen (ab Pflegegrad 1)
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse bis 131 € monatlich möglich. Zusätzliche Betreuungsleistungen „Unterstützung im Alltag“. Weitere Infos s. pflege.de

Verhinderungspflege

(nach § 39 SGB XI)

Pflegeleistungen (Pflegegrad 2-5)
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse bis zu festgelegten Höchstsaetzen möglich. Stundenweise Betreuung, wenn die Pflegeperson durch Urlaub oder Krankeit ausfällt. Weitere Infos s. pflege.de

Haushaltshilfe*

(nach § 38 SGB V)

Leistungen (ohne Pflegegrad) 
In der Regel eine Privatleistung!
Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse nur in medizinischen Notfällen (zeitlich begrenzt) & mit ärztlicher Verordnung sowie nach Absprache mit der Krankenkasse möglich. Weitere Infos s. pflege.de
*gehört nicht zu meinem Angebot

Leistungsbeträge der Pflegekassen:
Deutscher Berufsverband f. Pflegeberufe-
DBfK Bundesverband e.V.

Aus aktuellem Anlass finden Sie an dieser Stelle alle aktuellen Vorhaben, Gesetze, Verordnungen und Anordnungen des BMG: Bundesministerium für Gesundheit – Gesetze und Verordnungen (Übersicht)

Schauen Sie sich die einzelnen Gesetzesentwürfe gerne genauer an.

Der Referentenentwurf: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) (210 Seiten) enthält unter anderem die Abschaffung der Budgets Entlastungsleistung (mtl. 131,00 €) & Verhinderungsplfege (jährl. 3539,00 €), wie sie bisher zur Verfügung gestellt werden. Das Pflegegeld wird in Entlastungsbudget umbenannt und etwas erhöht, denn Unterstützung im Alltag soll künftig von dem Entlastungsbuget durch den Leistungsempfänger/ Versicherten bezahlt werden (s. Seite 38).

Bei Fragen: einfach melden!

Nicole Goebel
+49 173 590 4867 • info@bng-tv.de

Weitere Links & Kontakte

(wettbewerbsneutral & kostenfrei)

  • Seniorenberatung im Kreis Viersen
    Die Seniorenberater Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung informieren Sie gerne über Unterstützungsmöglichkeiten in den Bereichen Haushaltsführung, pflegerische Versorgung, finanzielle Absicherung oder soziale Kontakte – Hausbesuche möglich. Flyer: Seniorenberatung Kreis Viersen

  • Wohnberatungsagentur im Kreis Viersen
    Der Kreis Viersen hat zum 01.01.2014 in Kooperation mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Wohnberatungsagentur gegründet, die inhaltlich folgende zwei Themenbereiche behandelt: Individuelle Wohnberatung & Fach- und Institutionsberatung – kostenfrei. Flyer: Wohnberatungsagentur Kreis Viersen